Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 14/03/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
22/02/2022
Delegierte Verordnung 2022/244 veröffentlicht im ABl.
16/12/2020
EBA/RTS/2020/11
Finaler Entwurf veröffentlicht
04/06/2020
EBA/CP/2020/06
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2022/244

Delegierte Verordnung (EU) 2022/244 der Kommission vom 24. September 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Betrags des Gesamteinschusses zur Berechnung des K-Faktors „geleisteter Einschuss“ (K-CMG) (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Berechnung des Betrags des geforderten GesamteinschussesArtikel 2 - Verhinderung von ArbitrageArtikel 3 - Inkrafttreten