Aktualisiert 15/03/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2023/2222

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Juli 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN