Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 26/10/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
23/10/2023
Delegierte Verordnung 2023/2222 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2023/2222

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2222 der Kommission vom 14. Juli 2023 zur Verlängerung des in Artikel 51 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Übergangszeitraums für Referenzwerte aus Drittstaaten

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2