Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 30 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird der Rechts- und Aufsichtsrahmen Singapurs für die Administratoren der finanziellen Referenzwerte, die in der letzten gültigen Fassung des Securities and Futures (Designated Benchmarks) Order 2018 als benannte Referenzwerte benannt wurden, als den in der Verordnung (EU) 2016/1011 festgelegten Anforderungen gleichwertig erachtet und wird festgestellt, dass dieser Rechts- und Aufsichtsrahmen laufend einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegt.