Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 30 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird der Rechts- und Aufsichtsrahmen Australiens für die Administratoren der finanziellen Referenzwerte, die in der letzten gültigen Fassung des ASIC Corporations (Significant Financial Benchmarks) Instrument 2018/420 zu signifikanten Referenzwerten erklärt wurden, als den in der Verordnung (EU) 2016/1011 festgelegten Anforderungen gleichwertig erachtet und wird festgestellt, dass dieser Rechts- und Aufsichtsrahmen laufend einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegt.