ANHANG II
Muster für die Konformitätserklärung nach Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1011
Punkt |
Textfeld |
||||||||||
A. Allgemeine Angaben |
|||||||||||
|
|
||||||||||
|
|
||||||||||
Im folgenden Abschnitt sind anzugeben:
Betrifft diese Erklärung eine vom Administrator bereitgestellte Referenzwert-Familie aus nicht signifikanten Referenzwerten, ist ein gesonderter Abschnitt für jede Gruppe von Referenzwerten auszufüllen, bei der
|
|||||||||||
B. [Fügen Sie den Namen des Administrators laut Abschnitt A Punkt 2 ein] wendet die folgenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/1011 bei dem/den nachstehenden nicht signifikanten Referenzwert(en) nicht an |
|||||||||||
|
|
||||||||||
|
|
||||||||||
|