Durchführungsverordnung (EU) 2018/1106 der Kommission vom 8. August 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Mustern für die Konformitätserklärung, die Administratoren signifikanter und nicht signifikanter Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates zu veröffentlichen und zu pflegen haben (Text von Bedeutung für den EWR)