Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 22/11/2019
Änderungen
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2019/1935

Artikel 2

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 12. Juni 2020.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.