Artikel 2
Einziger Zugang
Ein Transaktionsregister richtet für Stellen, die im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2365 verschiedene Aufgaben oder Mandate haben, einen einzigen Zugang zu den Einzelheiten aller unter ihre Aufgaben und Mandate fallenden SFT ein.