Artikel 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die Anforderungen festgelegt, die von Kartenzahlverfahren und abwickelnde Stellen zur Gewährleistung der Anwendung des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2015/751 zu erfüllen sind.
Artikel 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die Anforderungen festgelegt, die von Kartenzahlverfahren und abwickelnde Stellen zur Gewährleistung der Anwendung des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2015/751 zu erfüllen sind.