Aktualisiert 16/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 30/06/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
26/11/2020
Durchführungsbeschluss 2020/1766. veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsbeschluss 2020/1766.

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1766. der Kommission vom 25. November 2020 zur Feststellung der Gleichwertigkeit des für Zentralverwahrer des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen begrenzten Zeitraum

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2