Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 10. März 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. November 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER