Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 27/10/2017

Fassung vom: 10/07/2019
Referenzstellen (3)
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Delegierte Verordnung 2017/1799

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1799 der Kommission vom 12. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die für bestimmte Zentralbanken von Drittländern geltende Ausnahme von Vorhandels- und Nachhandelstransparenzanforderungen bei der Ausübung der Geld-, Devisen- und Finanzmarktpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Ausnahme für bestimmte Zentralbanken von Drittländern (Artikel 1 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014)Artikel 2 - InkrafttretenANHANG