Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 24 - Inkrafttreten

Artikel 24

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 3. Januar 2018.

Artikel 23 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.