Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
Änderungen
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Artikel 24 - Inkrafttreten

Artikel 24

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 3. Januar 2018.

Artikel 23 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.