Aktualisiert 22/10/2024
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Erwägungsgründe

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/2238 DER KOMMISSION

vom 5. Dezember 2017

über die Gleichwertigkeit des Rechts- und Aufsichtsrahmens für anerkannte Kontraktmärkte und Swap-Ausführungssysteme in den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (1), insbesondere auf Artikel 28 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 dürfen in der Union niedergelassene finanzielle Gegenparteien und nichtfinanzielle Gegenparteien, die die in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) genannte Clearingschwelle überschreiten, Geschäfte mit Derivaten, die der Handelspflicht unterliegen, nur auf geregelten Märkten, multilateralen Handelssystemen („multilateral trading facilities“, MTF), organisierten Handelssystemen („organised trading facilities“, OTF) und von der Kommission als gleichwertig anerkannten Drittlandshandelsplätzen tätigen. Das betreffende Drittland sollte ein wirksames gleichwertiges System für die Anerkennung von nach der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zugelassenen Handelsplätzen gewährleisten.

(2)

Das in Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 vorgesehene Verfahren zur Anerkennung von Drittlandshandelsplätzen soll es finanziellen und bestimmten nichtfinanziellen Gegenparteien mit Niederlassung in der Union ermöglichen, Geschäfte mit der Handelspflicht unterliegenden Derivaten auf Drittlandshandelsplätzen zu tätigen, die als gleichwertig anerkannt sind. Somit wird mit dem Anerkennungsverfahren und dem Gleichwertigkeitsbeschluss die Transparenz im Derivatehandel selbst dann erhöht, wenn dieser auf Handelsplätzen in einem Drittland stattfindet.

(3)

Angesichts der am 25. September 2009 von der G20 in Pittsburgh getroffenen Vereinbarung, den Handel mit standardisierten OTC-Derivaten auf Börsen oder elektronische Handelsplattformen zu verlagern, erscheint es angebracht, ein ausreichendes Spektrum geeigneter Handelsplätze vorzusehen, an denen der Handel im Einklang mit der eingegangenen Verpflichtung stattfinden kann. Die Gleichwertigkeitsbestimmungen sind in Verbindung mit den Zielen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 zu sehen, insbesondere ihrem Beitrag zur Errichtung und zum Funktionieren des Binnenmarkts, zu Marktintegrität, Anlegerschutz und Finanzstabilität. Darüber hinaus wird in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 auf die Notwendigkeit verwiesen, mit Blick auf bestimmte Anforderungen für alle Institute ein einheitliches Regelwerk zu schaffen und Aufsichtsarbitrage zu vermeiden. Aus diesem Grund sollte die Union bei der Bestimmung, welche standardisierten OTC-Derivatekontrakte der Handelspflicht unterliegen sollen, auch darauf hinwirken, dass für die Erfüllung der Handelspflicht ein ausreichendes Spektrum geeigneter Handelsplätze — auch innerhalb der EU — zur Verfügung steht.

(4)

Gemäß Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 können Drittlandshandelsplätze als gleichwertig mit in der Union niedergelassenen Handelsplätzen anerkannt werden, wenn sie rechtsverbindliche Anforderungen erfüllen, die mit den aus der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) erwachsenden Anforderungen an Handelsplätze gleichwertig sind, und in diesemDrittland einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegen. Dies ist in Verbindung mit den Zielen jenes Rechtsakts zu sehen, insbesondere seinem Beitrag zur Errichtung und zum Funktionieren des Binnenmarkts, zu Marktintegrität, Anlegerschutz und nicht zuletzt Finanzstabilität.

(5)

Auf den in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ansässigen Swap-Handelsplattformen werden große Mengen auf Dollar lautender Swaps gehandelt, weswegen EU-Unternehmen für ein effizientes Risikomanagement unbedingt Zugang zu diesen liquiden Plattformen erhalten sollten. Angesichts der Bedeutung von US-Swap-Handelsplattformen für das Funktionieren des EU-Markts und ihres Einflusses auf die Finanzstabilität sollten in den USA ansässige Swap-Handelsplattformen anerkannt werden. Dieser Beschluss beruht auf einer eingehenden Prüfung des durch das US-Warenbörsengesetz („Commodity Exchange Act“, CEA) und dessen Durchführungsverordnungen gebildeten Rechts- und Aufsichtsrahmens für Swap-Handelsplattformen unter besonderer Berücksichtigung von Marktintegrität und Transparenz.

(6)

Diese Gleichwertigkeitsprüfung soll deshalb die Gewissheit verschaffen, dass die Rechts- und Aufsichtsmechanismen des CEA und seiner Durchführungsverordnungen gewährleisten, dass in den USA ansässige und von der Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel („Commodity Futures Trading Commission“, CFTC) zugelassene anerkannte Kontraktmärkte („designated contract markets“, DCM) und Swap-Ausführungssysteme („swap execution facilities“, SEF) rechtsverbindlichen Anforderungen unterliegen, die den Anforderungen an Handelsplätze gemäß der Richtlinie 2014/65/EU, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und basierend auf den Kriterien des Artikels 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gleichwertig sind. Darüber hinaus soll die Gleichwertigkeitsprüfung zeigen, ob DCM und SEF in diesem Drittland einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegen.

(7)

Rechtsverbindliche Anforderungen an in den USA zugelassene DCM sind im CEA in Form eines auf Grundsätzen beruhenden Rahmengesetzes für den Betrieb von DCM festgelegt. Diese Anforderungen an DCM umfassen 23 zentrale Grundsätze. Die Grundsätze haben Gesetzeskraft und sind von DCM bei der Zulassung sowie fortlaufend zu befolgen. Darüber hinaus müssen DCM auch den einschlägigen CFTC-Verordnungen (CFR) entsprechen, in denen Anforderungen an die Tätigkeit als DCM festgelegt sind.

(8)

Rechtsverbindliche Anforderungen an in den USA zugelassene SEF sind im CEA in Form eines auf Grundsätzen beruhenden Rahmengesetzes festgelegt. Die Tätigkeit von SEF fällt unter Paragraph 5h des CEA, der mit Paragraph 733 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act über den Handel und die Verarbeitung von Swaps eingeführt wurde. Paragraph 5h des CEA enthält 15 zentrale Grundsätze für SEF. Diese 15 Grundsätze müssen von SEF befolgt werden, um eine Registrierung seitens der CFTC zu erlangen und zu behalten. Darüber hinaus müssen SEF bei ihrer Eintragung sowie fortlaufend die einschlägigen CFTC-Verordnungen befolgen.

(9)

In Artikel 28 Absatz 4 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 werden vier Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit die Rechts- und Aufsichtsmechanismen eines Drittlands für die dort zugelassenen Handelsplätze als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und der Richtlinie 2014/65/EU gelten können.

(10)

Die erste Voraussetzung nach Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht darin, dass die Handelsplätze in diesem Drittland einer Zulassungspflicht unterliegen und Gegenstand einer wirksamen und kontinuierlichen Beaufsichtigung und Durchsetzung sind.

(11)

Um als DCM tätig werden zu können, ist eine Anerkennung durch die CFTC zu beantragen und der Nachweis zu erbringen, dass die einschlägigen Bestimmungen des CEA und der CFTC-Verordnungen erfüllt werden. Ebenso ist für die Tätigkeit als SEF eine Registrierung durch die CFTC zu beantragen und der Nachweis zu erbringen, dass die einschlägigen Bestimmungen des CEA und der CFTC-Verordnungen erfüllt werden. Die CFTC ist gemäß Paragraph 5 und 5h des CEA sowie 7 U.S.C. 7 und 7 U.S.C. 7b-3 zur Beaufsichtigung von DCM und SEF befugt. Um von der CFTC als DCM anerkannt zu werden, muss der DCM die 23 zentralen DCM-Grundsätze des CEA sowie jegliche Anforderungen, die die CFTC in Form von Regelungen oder Vorgaben stellt, befolgen. Um von der CFTC als SEF registriert zu werden, muss das SEF die 15 zentralen SEF-Grundsätze des CEA sowie jegliche Anforderungen, die die CFTC in Form von Regelungen oder Vorgaben stellt, befolgen. Ein DCM muss ein Handelssystem sein, unter dem gemäß dem CEA im Allgemeinen ein multilaterales System zu verstehen ist, bei dem die Teilnehmer Geschäfte nach ermessensunabhängigen Regeln ausführen können. DCM müssen ihren Mitgliedern auf objektiver Basis Zugang zu ihren Märkten und Dienstleistungen gewähren. Die Zugangskriterienmüssen objektiv und transparent sein und diskriminierungsfrei angewandt werden. Darüber hinaus stellen das CEA und die CFTC-Verordnungen organisatorische Anforderungen an DCM im Hinblick auf Corporate Governance, Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten, das Risikomanagement, den fairen und ordnungsgemäßen Handel, die Widerstandsfähigkeit von Handelssystemen, Clearing- und Abrechnungssysteme, die Zulassung zum Handel und die Compliance-Überwachung, die allesamt fortlaufend erfüllt sein müssen. SEF sind Swap-Handelsplattformen, die auf multilateraler Basis tätig sind. SEF müssen infrage kommenden Kontraktpartnern unparteiischen Zugang zu ihren Märkten und Dienstleistungen gewähren und über unparteiische und transparente Zugangskriterien verfügen, die fair und diskriminierungsfrei angewandt werden. Auch unterliegen SEF organisatorischen Anforderungen, die die Corporate Governance, die Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten, das Risikomanagement, den fairen und ordnungsgemäßen Handel, die Widerstandsfähigkeit von Handelssystemen, Clearing- und Abrechnungssysteme, die Zulassung zum Handel und die Compliance-Überwachung betreffen und allesamt fortlaufend erfüllt sein müssen.

(12)

DCM und SEF müssen für ihre Tätigkeiten Regeln festlegen, die unter anderem missbräuchliche Handelspraktiken verbieten, und für die Einhaltung dieser Regeln sorgen. Diese Regeln sowie alle daran vorgenommenen Änderungen werden von der CFTC geprüft, um die Übereinstimmung mit dem CEA und den CFTC-Verordnungen zu gewährleisten. DCM und SEF müssen über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Regelverstöße festzustellen, zu untersuchen und den verantwortlichen Personen angemessene Sanktionen aufzuerlegen. DCM und SEF steht es frei, aufsichtsrechtliche Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, um die Befolgung der einschlägigen Anforderungen des CEA und der CFTC-Verordnungen zu gewährleisten. Doch selbst wenn sie aufsichtsrechtliche Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, bleiben sie für die Einhaltung ihrer gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten selbst zuständig.

(13)

Die CFTC hat im Hinblick auf DCM und SEF auch laufende Beaufsichtigungs- und Durchsetzungsaufgaben. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig im Rahmen von „Regular Rule Enforcement Reviews“ (RERs) überprüft; dabei wird die Erfüllung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen durch einen DCM in Bezug auf die Überwachung der Handelspraktiken, die Marktüberwachung, Prüfpfade und die Disziplinarverfahren des DCM geprüft. Für SEF wird derzeit ein ähnliches Verfahren erarbeitet. Nach Paragraph 8(a)(1) des CEA ist die CFTC mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet, um die Einhaltung des CEA und der CFTC-Verordnungen gewährleisten zu können. Nach den Paragraphen 5e, 6(b), 6b und 6c(a) des CEA kann die CFTC auch zivilrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das CEA oder die CFTC-Verordnungen zu unterbinden, und andere geeignete Rechtsmittel und Geldbußen einsetzen: Sie kann Verwaltungsvollstreckungsverfahren anstrengen, die Anerkennung eines DCM oder die Registrierung eines SEF aussetzen oder widerrufen und einem DCM oder SEF anordnen, einen Verstoß gegen das CEA oder die CFTC-Verordnungen zu unterlassen. Nach Paragraph 6(c) des CEA ist die CFTC befugt, Eide und eidesstattliche Erklärungen abzunehmen, Zeugen vorzuladen, ihr Erscheinen zu erzwingen, Beweise aufzunehmen und die Vorlage von Büchern, Schriftverkehr, Protokollen, Vermerken und anderen Aufzeichnungen zu verlangen, wenn sie für die Durchsetzung des CEA oder zu Ermittlungs- und Verfahrenszwecken erforderlich sind.

(14)

Somit kann geschlossen werden, dass DCM und SEF einer wirksamen und kontinuierlichen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegen.

(15)

Die zweite Voraussetzung besteht gemäß Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 darin, dass die Handelsplätze über eindeutige und transparente Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel verfügen, sodass solche Finanzinstrumente fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden können und frei handelbar sind.

(16)

Weder ein DCM noch ein SEF darf einen neuen Derivatekontrakt notieren, wenn dieser nicht mit dem CEA und den CFTC-Verordnungen, die einen fairen, ordnungsgemäßen und effizienten Handel gewährleisten, im Einklang steht. Um diese Anforderung durchzusetzen, wurden DCM und SEF dazu verpflichtet, neue Kontrakte vor der Notierung bei der CFTC zu melden und dieser entweder zu bescheinigen, dass der Kontrakt mit dem CEA und den CFTC-Verordnungen im Einklang steht, oder eine Genehmigung der CFTC einzuholen. Mit der Meldung sind eine Erläuterung und eine Analyse des Kontrakts und seiner Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen vorzulegen, und zwar auch im Hinblick auf die Anforderung des CEA, dass ein DCM oder SEF nur Kontrakte notiert, die nicht einfach manipulierbar sind. Die Leitlinien der CFTC zur Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung besagen, dass DCM und SEF bei Swapkontrakten mit Barausgleich unter anderem die Zuverlässigkeit des Kassakurses als Indikator der Kassamarktwerte, die Akzeptanz seitens des Handels, die öffentliche Verfügbarkeit und die Aktualität der Kursreihe, die zur Berechnung des Kassakurses verwendet wird, berücksichtigen sollten. Die Leitlinien legen außerdem fest, welche Vertragsbedingungen die CFTC als zulässig erachtet. DCM und SEF müssen die Vertragsbedingungen eines bei der CFTC angemeldeten Derivatekontrakts zum Zeitpunkt der Meldung veröffentlichen. Die Meldepflicht vor der Notierung und die Anforderungen der CFTC im Hinblick auf die Vertragsmerkmale tragen dazu bei, dass Derivatekontrakte fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden können. Die CFTC-Leitlinien erleichtern der CFTC die Entscheidung, ob ein DCM oder SEF die zentralen Grundsätze befolgt.

(17)

DCM müssen für einen wettbewerbsorientierten, offenen und effizienten Markt und für einen Mechanismus für die Ausführung von Geschäften sorgen, der die Preisbildung beim Handel im zentralisierten Markt des DCM schützt. Dieser Anforderung entsprechend verwenden alle DCM zentrale Limitorderbücher („central limit order books“), in denen Kursgebote und -offerten ausgewiesen werden. Darüber hinaus veröffentlichen DCM auf ihren Websites Kursinformationen. SEF-Geschäfte mit der Handelspflicht der CFTC („trade execution requirement“) unterliegenden Swaps, bei denen es sich nicht um Block-Trades handelt, müssen entweder nach Orderbuch, wie in den CFTC-Verordnungen festgelegt, oder nach einem Request-for-Quote-System, das in Verbindung mit einem Orderbuch betrieben wird, ausgeführt werden. Ein „Request-for-Quote-System“ ist in den CFTC-Verordnungen als Handelssystem oder Plattform definiert, in dem bzw. der ein Marktteilnehmer eine Aufforderung zur Abgabe eines Kursgebots für den Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments an mindestens drei Marktteilnehmer im Handelssystem bzw. in der Plattform richtet, auf die alle diese Marktteilnehmer antworten können. Darüber hinaus muss ein öffentlich meldepflichtiges Swap-Geschäft nach Teil 43 der CFTC-Verordnungen in einem bei der CFTC registrierten Swap-Datenspeicher („swap data repository“, SDR) gemeldet werden, sobald dies nach Durchführung des Geschäfts technisch machbar ist. Bei öffentlich meldepflichtigen Swap-Geschäften, die auf einem DCM oder SEF oder nach deren Regeln durchgeführt werden, muss der SDR-Betreiber gewährleisten, dass die vom DCM oder SEF übermittelten Angaben zum Swap-Geschäft und zur Preisbildung veröffentlicht werden, sobald dies technisch machbar ist, es sei denn, der Swap wird mit Verzögerung durchgeführt. Bei meldepflichtigen Swap-Geschäften, die bestimmte Größen überschreiten, sind SDR-Betreiber verpflichtet, die Veröffentlichung von Angaben zum Swap-Geschäft und zur Preisbildung aufzuschieben.

(18)

Daher kann der Schluss gezogen werden, dass DCM und SEF über klare und transparente Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel verfügen, sodass solche Finanzinstrumente fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden können und frei handelbar sind.

(19)

Die dritte Voraussetzung besteht nach Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 darin, dass die Emittenten von Finanzinstrumenten regelmäßig und kontinuierlich Informationspflichten nachkommen, die ein hohes Maß an Anlegerschutz gewährleisten.

(20)

Angesichts der Art und der Merkmale der auf DCM und SEF notierten Derivatekontrakte und insbesondere der Tatsache, dass ihre Basiswerte überwiegend Waren, Zinssätze oder Währungen sind, ist die dritte Voraussetzung auf die meisten der auf DCM und SEF gehandelten Optionen und Swaps nicht anwendbar. Die Anforderung kann nicht auf Derivatekontrakte angewandt werden, denen keine Eigenkapitalinstrumente zugrunde liegen. Im Fall von der Handelspflicht unterliegenden Derivaten, etwa Swaps, denen Zinssätze zugrunde liegen, gibt es kein Unternehmen, das entsprechende Finanzberichte erstellen könnte. Offenlegungspflichten gelten jedoch für Emittenten von Derivatekontrakten, zu deren Basiswerten ein Wertpapier zählt. In den USA würde dies nur Optionen auf Wertpapiere und wertpapierbasierte Swaps betreffen. Optionen auf Wertpapiere dürfen nur auf einer der Aufsicht der SEC („Securities and Exchange Commission“, US-Börsenaufsicht) unterliegenden Wertpapierbörse, nicht aber an einem DCM oder SEF gehandelt werden. Wertpapierbasierte Swaps dürfen auf einem Ausführungssystem für wertpapierbasierte Swaps gehandelt werden, werden jedoch von der Börsenaufsicht reguliert. Ist das zugrunde liegende Wertpapier eines solchen Swaps für den Handel an einer nationalen Wertpapierbörse der USA zugelassen, unterliegt der Emittent den Berichtspflichten gemäß Paragraph 13(a) des Exchange Acts und muss Jahres- und Zwischenberichte veröffentlichen, für die im Rechtsrahmen der USA klare, umfassende und spezifische Offenlegungspflichten gelten und deren freie und öffentliche Verfügbarkeit auf der Website der Börsenaufsicht im System EDGAR gewährleistet ist. Somit ist dennoch ein hohes Maß an Anlegerschutz gewährleistet.

(21)

Die vierte Voraussetzung besteht nach Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 darin, dass Transparenz und Integrität des Marktes durch Vorschriften, mit denen gegen Marktmissbrauch in Form von Insider-Geschäften und Marktmanipulation vorgegangen wird, gewährleistet sind.

(22)

Das CEA und die CFTC-Verordnungen schaffen ein umfassendes Regelwerk, um die Marktintegrität zu gewährleisten und Insider-Geschäfte und Marktmanipulation zu verhindern. Dieses Regelwerk verbietet Verhaltensweisen, die die Funktionsweise der Märkte verzerren könnten, und befugt die CFTC, Durchsetzungsmaßnahmen gegen solche Verhaltensweisen zu ergreifen, etwa gegen Preismanipulationen und Übermittlung falscher oder irreführender Informationen (CEA §6(c) und §9(a)(2), §180.1 und §180.2 der CFTC-Verordnungen), Verstöße gegen die Handelspraxis (CEA §4c(a)(1)-(2)), bestimmte schädliche Praktiken, die die Ausführung von Geschäften beeinträchtigen könnten (CEA §4c(a)(5)), und den (versuchten) Einsatz eines manipulativen Geräts, Systems oder Tricks in betrügerischer Absicht (CEA §6(c)(1), 17 CFR §180.1 der CFTC-Verordnungen). Auch der Handel auf der Grundlage von unrechtmäßig erhaltenen Insiderinformationen oder unter Verstoß gegen eine bestehende Pflicht zur Offenlegung wesentlicher nicht öffentlicher Informationen kann als Verstoß gegen das CEA gelten. DCM und SEF sind verpflichtet, ihre Märkte zu beobachten, um eine laufende, wirksame Überwachung der Handelstätigkeiten zu gewährleisten und manipulative Praktiken, die zu Preisverzerrungen oder Marktmanipulation führen könnten, aufzudecken und zu verhindern. Im Rahmen der RER-Prüfungen der CFTC werden die Überwachungs- und Disziplinarverfahren der DCM geprüft. Für SEF wird derzeit ein ähnliches Verfahrenerarbeitet. Darüber hinaus kann die CFTC von DCM und SEF jederzeit und auf eigene Initiative Nachweise dafür verlangen, dass der DCM oder das SEF seine aus dem CEA oder den CFTC-Verordnungen erwachsenden Verpflichtungen erfüllt.

(23)

Es kann daher der Schluss gezogen werden, dass der in den USA für DCM und SEF geltende Rahmen mithilfe von Vorschriften, mit denen gegen Marktmissbrauch in Form von Insider-Geschäften und Marktmanipulation vorgegangen wird, die Transparenz und Integrität des Marktes gewährleistet.

(24)

Somit kann darauf geschlossen werden, dass DCM und SEF rechtsverbindliche Anforderungen erfüllen, die mit den aus der Richtlinie 2014/65/EU, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 erwachsenden Anforderungen an Handelsplätze gleichwertig sind, und in diesem Drittland einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegen.

(25)

Gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 können Drittlandshandelsplätze als gleichwertig betrachtet werden, wenn das Drittland ein effektives, gleichwertiges Anerkennungssystem für Handelsplätze vorsieht, die nach der Richtlinie 2014/65/EU zugelassen sind, um Derivate zum Handel zuzulassen oder zu handeln, die in dem Drittland einer Handelspflicht auf nichtausschließlicher Basis unterliegen.

(26)

Nach Paragraph 5h(g) des CEA ist die CFTC befugt, Swap-Ausführungssysteme von einer Registrierung auszunehmen, wenn sie feststellt, dass die Systeme einer vergleichbaren, umfassenden Beaufsichtigung und Regulierung auf konsolidierter Basis durch die zuständigen nationalen Behörden des Herkunftslands der Systeme unterliegen. Gemäß Paragraph 5h(g) ist die CFTC berechtigt, alle von der Kommission gemeldeten geregelten Märkte, MTF und OTF im Wege eines einzigen Beschlusses freizustellen, wenn sie feststellt, dass die gemeldeten Plätze einer vergleichbaren, umfassenden Beaufsichtigung und Regulierung auf konsolidierter Basis unterliegen.

(27)

Die Vorgehensweise der CFTC im Hinblick auf die Freistellung von EU-Handelsplätzen wird in einer gemeinsamen Erklärung des Vorsitzenden der CFTC und des für Finanzdienstleistungen zuständigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission dargelegt. Der Beschluss wird auch durch Kooperationsvereinbarungen ergänzt werden, die für einen wirksamen Informationsaustausch und eine effektive Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten zwischen den für die Zulassung und Beaufsichtigung der anerkannten EU-Handelsplätze zuständigen nationalen Behörden und der CFTC sorgen sollen.

(28)

Daher kann der Schluss gezogen werden, dass der Rechts- und Aufsichtsrahmen der USA ein effektives, gleichwertiges Anerkennungssystem für Handelsplätze vorsieht, die nach der Richtlinie 2014/65/EU zugelassen sind, um Derivate zum Handel zuzulassen oder zu handeln, die in den USA einer Handelspflicht auf nichtausschließlicher Basis unterliegen.

(29)

Mit diesem Beschluss wird die Anerkennungsfähigkeit von Drittlandshandelsplätzen festgestellt, um es in der Union niedergelassenen finanziellen und nichtfinanziellen Gegenparteien zu ermöglichen, ihre Handelspflicht beim Handel von Derivaten auf einem Drittlandshandelsplatz zu erfüllen. Somit hindert dieser Beschluss finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien mit Niederlassung in der Union nicht daran, Derivate, die nicht der Handelspflicht des Artikels 32 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegen, auf Drittlandshandelsplätzen zu handeln.

(30)

Dieser Beschluss basiert auf den zum Zeitpunkt seiner Annahme geltenden rechtsverbindlichen Anforderungen an DCM und SEF in den USA. Die Kommission sollte weiterhin regelmäßig verfolgen, wie sich die Rechts- und Aufsichtsmechanismen für diese Handelsplätze weiterentwickeln, welche Marktentwicklungen eintreten, ob die aufsichtliche Zusammenarbeit bei der Überwachung und Durchsetzung wirksam funktioniert und ob die Bedingungen, auf deren Grundlage dieser Beschluss gefasst wurde, noch erfüllt sind.

(31)

Die regelmäßige Überprüfung der Rechts- und Aufsichtsmechanismen, die in den USA für dort zugelassene DCM und SEF gelten, sowie der Marktentwicklungen sollte die Kommission nicht daran hindern, zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine spezifische Überprüfung durchzuführen, wenn einschlägige Entwicklungen erfordern, dass die Kommission die mit diesem Beschluss anerkannte Gleichwertigkeit neu bewertet. Eine solche Neubewertung könnte zur Aufhebung dieses Beschlusses führen.

(32)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Europäischen Wertpapierausschusses in Einklang —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:


(1)  Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84).

(2)  Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1).

(3)  Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 1).