Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird der Rechts- und Aufsichtsrahmen der Vereinigten Staaten von Amerika, der für die dort zugelassenen, im Anhang aufgeführten anerkannten Kontraktmärkte und Swap-Ausführungssysteme gilt, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 an Handelsplätze im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU betrachtet.