Artikel 1
Standardisierte Begriffe und Begriffsbestimmungen
Die in Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/92/EU genannten standardisierten Begriffe und Begriffsbestimmungen der Union für die am häufigsten genutzten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste sind im Anhang festgelegt.