Aktualisiert 18/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 14/08/2022

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Berechnung der Nettoposition, die eine Person in einem Warenderivat hält, und die Methodologie für die Berechnung der Positionslimits für die Größe dieser Position.