Aktualisiert 01/07/2026
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2024/2795

Artikel 2

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Juli 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN

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