Aktualisiert 01/07/2026
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2018/405

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt rückwirkend vom 18. Januar 2015.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. November 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER

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