Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft seit 10/12/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
07/12/2017
Durchführungsverordnung 2017/2241 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2017/2241

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2241 der Kommission vom 6. Dezember 2017 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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