Aktualisiert 24/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/10/2022
Änderungen
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Artikel 2 - Anerkannte Börsen

Artikel 2

Anerkannte Börsen

Die anerkannten Börsen für die Zwecke des Artikels 197 Absatz 8 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind in Anhang II dieser Verordnung aufgeführt.