Aktualisiert 01/07/2026
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2015/62

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. Oktober 2014.

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO

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