Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 24/04/2024
Änderungen
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Artikel 27 - Inkrafttreten

Artikel 27

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.