Artikel 19
Berechnung des Beitrags des prognostizierten risikofreien Zinssatzes bei der Wiederanlage oder Refinanzierung der nominalen zinsreagiblen Zahlungsströme
Die Institute berechnen die in Absatz 1 genannten Terminzinssätze nach der folgenden Formel:
wobei
t k der Mittelpunkt des Zinsanpassungszeitbands k ist;
REF j der Mittelpunkt des Referenzlaufzeitbands j ist;
der Terminzinssatz für das jeweilige Szenario i und die Währung c für ein risikofreies Darlehen ist, das zum Mittelpunkt des Zinsanpassungszeitbands k beginnt und zum Mittelpunkt des Referenzlaufzeitbands j fällig wird;
der Abzinsungsfaktor für das jeweilige Szenario i und für die Währung c und die Zeit t k gemäß Artikel 17 Absatz 3 ist.
Die Institute berechnen den Beitrag des prognostizierten risikofreien Zinssatzes bei der Wiederanlage oder Refinanzierung der nominalen zinsreagiblen Zahlungsströme zu den Nettozinserträgen als Produkt der folgenden Buchstaben a und b:
der nominalen zinsreagiblen Zahlungsströme gemäß Artikel 6, Artikel 7, Artikel 8, Artikel 9 Absatz 5, Artikel 10 Absatz 7, Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 2 und Artikel 12, die gemäß Artikel 14 Absätze 4 und 5 zugeordnet werden;
des Beitrags des entsprechenden anwendbaren risikofreien Zinssatzes, der gemäß Absatz 3 des vorliegenden Artikels berechnet wird.