Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft seit 18/01/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
29/12/2022
Delegierte Verordnung 2022/2579 veröffentlicht im ABl.
20/12/2021
EBA/RTS/2021/17
Finaler Entwurf veröffentlicht
07/06/2021
EBA/CP/2021/23
Konsultation veröffentlicht
16/12/2020
EBA/RTS/2020/11
Finaler Entwurf veröffentlicht
04/06/2020
EBA/CP/2020/06
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Delegierte Verordnung 2022/2579

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2579 der Kommission vom 10. Juni 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Angaben, die ein Unternehmen in seinem Zulassungsantrag gemäß Artikel 8a der genannten Richtlinie zu machen hat (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Umfang der erforderlichen AngabenArtikel 2 - Inkrafttreten