Aktualisiert 15/01/2025
Nicht mehr in Kraft seit 26/06/2021

Fassung vom: 02/06/2016
Änderungen
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Artikel 6 - Inkrafttreten

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.