Durchführungsbeschluss (EU) 2022/899 der Kommission vom 8. Juni 2022 über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens für zentrale Gegenparteien in Indonesien mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf von der indonesischen Finanzdienstleistungsbehörde (Otoritas Jasa Keuangan) beaufsichtigte zentrale Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)