Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft seit 29/06/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
09/06/2022
Durchführungsbeschluss 2022/899 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsbeschluss 2022/899

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/899 der Kommission vom 8. Juni 2022 über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens für zentrale Gegenparteien in Indonesien mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf von der indonesischen Finanzdienstleistungsbehörde (Otoritas Jasa Keuangan) beaufsichtigte zentrale Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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