Artikel 1
Für die Zwecke von Artikel 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erfüllen die nationalen Wertpapierbörsen der Vereinigten Staaten von Amerika, die bei der Securities and Exchange Commission (Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) eingetragen und im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, rechtsverbindliche Anforderungen, die den Anforderungen des Titels III der Richtlinie 2014/65/EU gleichwertig sind, und unterliegen einer wirksamen Beaufsichtigung und Rechtsdurchsetzung.