Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke von Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Rechts-, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen Singapurs für Geschäftsbestätigung, Portfoliokompression und -abgleich, Bewertung und Streitbeilegung bei Geschäften, die als OTC-Derivate der Aufsicht der Währungsbehörde Singapurs (Monetary Authority of Singapore, im Folgenden „MAS“) unterliegen und nicht durch eine CCP gecleart werden, als den entsprechenden Anforderungen von Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 gleichwertig angesehen, wenn mindestens eine der Gegenparteien dieser Geschäfte in Singapur niedergelassen und im Sinne der Leitlinien für Einschussanforderungen für nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte ein MAS-gedecktes Unternehmen ist.