Aktualisiert 14/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 01/02/2021

Fassung vom: 24/12/2019
Änderungen (2)
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Artikel 2

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Verträge nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden.

Nicht angewandt wird dieser Beschluss jedoch, wenn bis zu dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt ein mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Artikel 50 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union geschlossenes Austrittsabkommen in Kraft ist.

Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet ein Jahr nach dem in Absatz 2 genannten Tag.