Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft seit 10/06/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
07/06/2017
Durchführungsverordnung 2017/954 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2017/954

Durchführungsverordnung (EU) 2017/954 der Kommission vom 6. Juni 2017 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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