Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft seit 13/12/2016

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
10/12/2016
Durchführungsverordnung 2016/2227 veröffentlicht im ABl.
Suche im Rechtsakt

Durchführungsverordnung 2016/2227

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2227 der Kommission vom 9. Dezember 2016 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2