Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Rechts- und Aufsichtsmechanismen des DIFC, die aus den DIFC-Gesetzen und dem DFSA-Regelwerk bestehen und für die dort zugelassenen Authorised Market Institutions gelten, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrachtet.