Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Rechts- und Aufsichtsmechanismen Neuseelands, die aus Teil 5C des „Reserve Bank of New Zealand Act 1989“ und der ergänzenden Grundsatzerklärung „The Designation and Oversight of Designated Settlement Systems“ bestehen, für ausgewählte Abrechnungssysteme gelten und vorsehen, dass ausgewählte Abrechnungssysteme die PFMI erfüllen müssen, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrachtet.