Aktualisiert 14/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 15/12/2015

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
09/06/2015
Durchführungsverordnung 2015/880 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2015/880

Durchführungsverordnung (EU) 2015/880 der Kommission vom 4. Juni 2015 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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