Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2015
Änderungen
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Artikel 25 - Inkrafttreten

Artikel 25

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. November 2012.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.