Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 22/03/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
22/03/2021
Beschluss 2021/476 veröffentlicht im ABl.
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Beschluss 2021/476

Beschluss (EU) 2021/476 der Kommission vom 16. März 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1579) (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2Artikel 3Artikel 4Artikel 5Artikel 6Artikel 7Artikel 8ANHANG - Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge