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Aktualisiert 05/02/2025
Metadaten
In Kraft seit 22/03/2021
Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
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22/03/2021
Beschluss 2021/476 veröffentlicht im ABl.
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Beschluss 2021/476
Beschluss 2021/476
Beschluss (EU) 2021/476 der Kommission vom 16. März 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1579) (Text von Bedeutung für den EWR)
Erwägungsgründe
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
ANHANG - Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge