Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2021/1964

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 30. September 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. November 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN