Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 13/11/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
12/11/2021
Durchführungsverordnung 2021/1964 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2021/1964

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1964 der Kommission vom 11. November 2021 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2021 bis 30. Dezember 2021 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG IANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve