Aktualisiert 30/04/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2021/1354

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 30. Juni 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. August 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN