Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft seit 14/08/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
13/08/2021
Durchführungsverordnung 2021/1354 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2021/1354

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1354 der Kommission vom 6. August 2021 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. Juni 2021 bis 29. September 2021 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve