Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2021/744

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. März 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Mai 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN