Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2020/193

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. Februar 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN