Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 14/02/2020

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
13/02/2020
Durchführungsverordnung 2020/193 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2020/193

Durchführungsverordnung (EU) 2020/193 der Kommission vom 12. Februar 2020 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2019 bis 30. März 2020 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungAnhang III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve