Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2017/309

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Februar 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER