Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 01/03/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
28/02/2017
Durchführungsverordnung 2017/309 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2017/309

Durchführungsverordnung (EU) 2017/309 der Kommission vom 23. Februar 2017 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2016 bis 30. März 2017 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve