Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2016
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 2 - Delegierter Beschluss 2015/2290

Artikel 2

Die vorläufige Gleichwertigkeit wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem 1. Januar 2016 anerkannt.