Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 31/07/2022

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Durchführungsbeschluss 2016/1155

Artikel 2

Artikel 1 lässt Kooperationsvereinbarungen über einzelne Qualitätssicherungskontrollen zwischen den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats und den zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten unberührt.