Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/06/2023
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 40 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 40 - Verordnung 2023/1113 (TFR 3)

Artikel 40

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 30 Dezember 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.